Ein Hauptanschluß ist ein Fernsprechanschluß
im öffentlichen Netz, dessen Sprechstelle durch eine unmittelbare
Leitung mit der Vermittlungsstelle (VSt.) verbunden ist. Er besteht
aus der technischen Einrichtung bei der VSt. (Amt),
der Anschlußleitung (Amtsleitung) und der Sprechstelleneinrichtung
(Fernsprechapparat) beim Teilnehmer (Hauptstelle).
Hat ein Teilnehmer mehrere Hauptanschlüsse nach demselben
Amte, so werden sie bei der Hauptstelle, namentlich um den Anschluß
von Nebenanschlüssen zu ermöglichen, in der Regel so geschaltet,
daß wahlweise die eine oder andere Amtsleitung benutzt werden
kann.
Im Besonderen bezeichnet man als Hauptstelle bei
Nebenstellenanlagen den Apparat,
an dem eingehende Amtsrufe abgefragt und weitervermittelt werden:
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