Overview
  Nebenanschluß
  Nebenstelle
  Nebenstellenanlage

Ein Nebenanschluß ist ein zum öffentlichen Fernsprechnetz gehörender Fernsprechanschluß, der nicht unmittelbar mit dem Amt verkehren kann, sondern durch Vermittlung einer Hauptstelle mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbunden wird. Er besteht aus der technischen Einrichtung bei der Hauptstelle, an die er herangeführt ist, aus der Nebenanschlußleitung und aus der Sprechstelleneinrichtung (Nebenstelle).

In der Regel werden die Nebenstellen an eine Sprechstelle angeschlossen, die unmittelbare Verbindung mit dem Amt hat (Hauptstelle). An eine mit einer Hauptstelle unmittelbar verbundene Nebenstelle können unter Umständen weitere Nebenstellen (Zweitnebenstellen) angeschlossen werden.

Alle zu derselben Hauptstelle gehörenden Nebenanschlüsse bilden mit der technischen Einrichtung der Hauptstelle und den bei der Hauptstelle und den Nebenstellen etwa vorhandenen Zusatzeinrichtungen zusammen eine Nebenstellenanlage.

Die Nebenstellen können jeweils mit der Hauptstelle, mit den anderen Nebenstellen derselben Nebenstellenanlage und über das Amt mit dem öffentlichen Fernsprechnetz in Verkehr treten. Das jede Nebenstelle mit jeder anderen Nebenstelle derselben Nebenstellenanlage sprechen kann, ist nicht unbedingt erforderlich, wohl aber muß die Hauptstelle jede Nebenstelle anrufen und von anderen Fernsprechteilnehmern verlangte Verbindungen mit allen Nebenstelle herstellen können. An eine Nebenstellenanlage können auch sog. Hausstellen angeschlossen werden, die zum Verkehr mit dem öffentlichen Netz nicht zugelassen sind.

Bei kleineren Nebenstellenanlagen benutzt man in der Umschalteeinrichtung ihrer Einfachheit wegen vorzugsweise Klappen als Anrufzeichen (Klappenschränke), bei größeren Anlagen werden vollkommenere Einrichtungen (Schränke mit Rückstelklappen oder Glühlampenschränke) verwendet. An Stelle dieser von Hand zu bedienenden Umschalteeinrichtungen können auch Selbstanschluß-Anlagen treten.


H ...... Hauptstelle
N ...... Nebenstellen
AT .... Amtsverbindungsschalter

(Die Verbindungsmöglichkeiten der Sprechstellen untereinander sind nicht dargestellt)

Grundprinzip einer Zentralanlage Grundprinzip einer Reihenanlage
Bei den handbetriebenen kleinen Nebenstellenanlagen werden Zwischenstellenumschalter (für 1 Amtsleitung und 1 Nebenstelle), Reihenanlagen (bis 3 Amtsleitungen, 15 Nebenstellen oder in Parallelschaltung bis 6 Amtsleitungen und 30 Nebenstellen) und Zentralumschalter (alle Größen) unterschieden. Weiterere, speziell in Nebenstellenanlagen eingesetzte, Fernsprechapparate sind u.a. Rückfrageapparate und Mithörapparate.
Quelle:Stiller, Schwachstromtechnik
Handwörterbuch für das elektrische Fernmeldewesen