Ein Nebenanschluß ist ein zum öffentlichen
Fernsprechnetz gehörender Fernsprechanschluß, der nicht unmittelbar
mit dem Amt verkehren kann,
sondern durch Vermittlung einer Hauptstelle
mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbunden wird. Er besteht
aus der technischen Einrichtung bei der Hauptstelle, an die er herangeführt
ist, aus der Nebenanschlußleitung und aus der Sprechstelleneinrichtung
(Nebenstelle).
In der Regel werden die Nebenstellen an eine Sprechstelle
angeschlossen, die unmittelbare Verbindung mit dem Amt hat (Hauptstelle).
An eine mit einer Hauptstelle unmittelbar verbundene Nebenstelle
können unter Umständen weitere Nebenstellen (Zweitnebenstellen)
angeschlossen werden.
Alle zu derselben Hauptstelle gehörenden Nebenanschlüsse
bilden mit der technischen Einrichtung der Hauptstelle und den bei
der Hauptstelle und den Nebenstellen etwa vorhandenen Zusatzeinrichtungen
zusammen eine Nebenstellenanlage.
Die Nebenstellen können jeweils mit der Hauptstelle, mit
den anderen Nebenstellen derselben Nebenstellenanlage und über das
Amt mit dem öffentlichen Fernsprechnetz in Verkehr treten. Das jede
Nebenstelle mit jeder anderen Nebenstelle derselben Nebenstellenanlage
sprechen kann, ist nicht unbedingt erforderlich, wohl aber muß die
Hauptstelle jede Nebenstelle anrufen und von anderen Fernsprechteilnehmern
verlangte Verbindungen mit allen Nebenstelle herstellen können.
An eine Nebenstellenanlage können auch sog. Hausstellen
angeschlossen werden, die zum Verkehr mit dem öffentlichen Netz
nicht zugelassen sind.
Bei kleineren Nebenstellenanlagen benutzt man in der Umschalteeinrichtung
ihrer Einfachheit wegen vorzugsweise Klappen als Anrufzeichen
(Klappenschränke), bei größeren Anlagen werden vollkommenere
Einrichtungen (Schränke mit Rückstelklappen oder Glühlampenschränke)
verwendet. An Stelle dieser von Hand zu bedienenden Umschalteeinrichtungen
können auch Selbstanschluß-Anlagen treten.
|