Overview

  Zwischenstellenumschalter
  Zwischenumschalter


Der Zwischenstellenumschalter (später auch nur Zwischenumschalter) stellt die einfachste Einrichtung einer Nebenstellenanlage dar. Er dient zur Aufnahme eines Haupt- und eines Nebenanschlusses. Die Bezeichnung Z. ist in Deutschland von früher her beibehalten worden, obwohl es hier seit 1900 betriebs- und tarifsmäßig keine Zwischen- und Endstellen, sondern nur Haupt- und Nebenstellen gibt. Der Z. hat seinen Platz bei der Hauptstelle, die Nebenstelle ist mit gewöhnlichem Fernsprecher versehen.

Haupt- und Nebenstelle können mit dem Amt und untereinander verkehren. Es gibt am Z. 3 Schaltmöglichkeiten:

1. H-A ... Hauptstelle-Amt
2. A-N ... Amt-Nebenstelle
3. H-N ... Hauptstelle-NSt.

AAK ...... Amtsanrufklappe
NAK ...... NSt.-Anrufklappe

N ............ Nebenstelle (NSt)

Die Zwischenstellenumschalter OB sind Umschalter, denen erst ein gewöhnlicher Fernsprechapparat hinzugefügt werden muß, um sie für den Verkehr als Hauptstelle vollkommen zu machen. Die ersten Einrichtungen dieser Art sind einfache Umschalter, an denen der Wechsel der Verbindungen über Federn und Schleifkontakte erfolgte. Die späteren Apparatsätze (s. Abb rechts; Ausführung von Ericsson) enthalten neben der Umschalteeinrichtung auch noch den Wecker und erforderlichenfalls Kondensatoren.

Die Z. ZB (wie auch SA) sind selbständige Apparate mit eingebauter Abfrage- und Rufeinrichtung. Sie sind in ihrem Aufbau verwickelter als die Z. OB, weil die Stromversorgung der Mikrophone im Verkehr Hauptstelle-Nebenstelle und die Notwendigkeit des Gleichstromanrufs von der ZB-Nebenstelle zur Hauptstelle besondere zusätzliche Vorkehrungen bedingen.

Die grundsätzliche Schaltung eines Z. ZB/SA zeigt untenstehende Abb.:

Die Stromversorgung der Z. der DRP geschieht in der Regel über den b-Zweig der Amtsleitung, in Sonderfällen über Speiseleitungen, später auch über Netzanschlußgeräte (siehe z.B. Zwischenumschalter 104). Die Nebenstelle wird in der Regel mittels Induktor errufen. Bei den ersten Z. ZB der DRP fanden sich als Amtsanrufzeichen ein Wechselstromwecker, als hörbares Zeichen für den Nebenstellenanruf der Gleichstromwecker. Die Verbindungen mit dem Amt werden über einen Hebelumschalter mit 2 Stellungen hergestellt. Spätere Muster (ZB 10, 13) brachten die Anrufklappe und Verbindungstasten.

Beispiel:
Zwischenstellenumschalter SA 25. Seinerzeit (1925) moderne Konstruktion, kleinere Bauform und reparaturfreundliche Anordnung der Apparatteile. Dazu ein Wandbeikasten mit Wecker, Amtsspeisebrücke und Relais.

Verbesserungen im Vergleich zu den Vorläufermodellen:

1. Fortfall der sichtbaren Anrufzeichen für Amtsleitung und Nebenstelle; die Amtsklappe wird durch ein Wechselstromrelais ersetzt, das auf die von der Nebenstelle ausgehenden Wählstromstöße zum Amt nicht anspricht. Der Anruf vom Amt wird von diesem Relais im Takt des Rufstromes an den gemeinsamen Gleichstromwecker weitergegeben, während der Anruf der Nebenstelle einen gleichmäßigen Dauerruf des Weckers auslöst.
2. Die Nebenstelle kann bei Verbindung mit dem Amt die Hauptstelle auch bei Dauerverbindungen während der Nacht errufen.
3. Die Verbindung zwischen Apparat und Beikasten geschieht mit loser Schnur über zehnteiligen Doppelstecker, wodurch der Austausch der Schnüre wesentlich erleichtert wird.

Quelle: Handwörterbuch für das elektrische Fernmeldewesen