Der Anruf des Vermittlungsamtes erfolgt selbsttätig beim Abnehmen
des Fernhörers (F), indem die Sprechleitungen
(a, b) über die Primärwicklung der Induktionsspule (S),
den Hakenumschalter
(U) und das Mikrophon (M) miteinander
verbunden werden.
Infolgedessen fließt aus der gemeinsamen Batterie (Z. B.),
die nur der Übersicht halber auf der Zeichnung zweimal dargestellt
ist, ein Strom über das Anrufrelais
(AR), das seinen Anker anzieht und dadurch die Anruflampe
(AL) zum Aufleuchten bringt. Diese bezeichnet der
Beamtin die Klinke
(AK) des anrufenden Teilnehmers.
Sobald in letztere ein Abfragestöpsel
(AS) eingeführt wird, erhält das Trennrelais (TR)
Strom, das Anrufrelais (AB) und Lampe (AL)
abschaltet. Gleichzeitig wird das zum Abfragestöpsel (AS)
gehörende Schlußzeichenrelais (SRa) erregt, da der
Teilnehmer sich in Anrufstellung befindet, d. h. den Hörer vom Hakenumschalter
genommen hat. Die eine Schlußzeichenlampe (SLa) wird
infolgedessen durch einen niederohmigen Widerstand (Wa)
überbrückt und erlischt.
Bei der Herstellung der Verbindung mit dem verlangten Teilnehmer
wird das ihm zugeordnete Trennrelais erregt, so daß das Anrufrelais
abgeschaltet. wird. Gleichzeitig wird das am Verbindungsstöpsel
(VS) liegende Schlußzeichenrelais (SRv) an
die Teilnehmerleitung geschaltet, ohne zunächst anzusprechen, da
der Fernhörer bei dem verlangten Teilnehmer noch nicht abgenommen
worden ist. Infolgedessen leuchtet die zweite Schlußzeichenlampe
(SLv) solange auf, bis der Teilnehmer den Anruf entgegengenommen
hat. Die Beamtin kann somit an dem Zustand der Schlußzeichenlampe
(SLv) erkennen, ob der Teilnehmer sich meldet oder
nicht.
Bei Gesprächsschluß hängen beide Teilnehmer den Fernhörer wieder
an, so daß der Gleichstromfluß über die Sprechleitungen und das
Schnurpaar unterbrochen wird. Infolgedessen werden die Schlußzeichenrelais
(SRa, SRv) ausgeschaltet und die dazugehörenden Lampen (SLa,
SIv) zum Aufleuchten gebracht, wodurch die Beamtin zur Trennung
der Verbindung berechtigt wird.
|