Zu diesem Zwecke haben die Schaltrelais zwei Wicklungen, eine niedrigohmige
und eine hochohmige, die hintereinandergeschaltet sind und an eine
Prüfleitung gelegt werden. Jeder Amtsleitung ist eine Prüfleitung
zugeordnet, die sämtliche Reihenapparate in Nebeneinanderschaltung
durchläuft. Wählt eine Reihenstelle mittels Amtsschalters eine Amtsleitung,
so legt sie gleichzeitig das Schaltrelais an die zugehörige Prüfleitung.
Das Relais zieht an und schaltet die Amtsleitung auf die Sprecheinrichtung
des Reihenapparates durch; gleichzeitig überbrückt es seine hochohmige
Wicklung und hält sich über die niedrigohmige, solange die Amtsverbindung
besteht (s. Bild bei I).
Versucht eine zweite Reihenstelle, sich in die besetzte Amtsleitung
einzuschalten, so wird ihr Schaltrelais mit beiden hintereinandergeschalteten
Wicklungen in Nebeneinanderschaltung zum ersten Relais an die Prüfleitung
gelegt. Der Strom verteilt sich dann so, daß das zweite Relais nur
einen Bruchteil des erforderlichen Stroms erhält und in Ruhe bleibt
(s. Bild bei II).
Zur Auswahl einer freien Amtsleitung erhält jeder Reihenapparat
erhält eine Prüfeinrichtung, z.B. bestehend aus einem Sternschauzeichen
mit einem vorgeschalteten Widerstand, die beim Betätigen des Amtsschalters
nacheinander an die Prüfleitungen der Amtsleitungen gelegt wird
(s. Bild bei III). Ist die Amtsleitung frei, so erhält
das Sternschauzeichen genügend Strom und spricht an (Freizeichen).
Bei besetzter Leitung wird es parallel zur niedrigohmigen Wicklung
eines Schaltrelais gelegt und bleibt in Ruhe.
Vorteil der Nebeneinanderschaltung: unbedingte Sperrung besetzter
Amtsleitungen;
Nachteil: verwickeltere Schaltung, schwierigere Unterhaltung.
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