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  Parallelschaltung

Bei Reihenanlagen in Parallelschaltung, oder Nebeneinanderschaltung, werden die Amtsleitungen nicht in Reihe durch die einzelnen Nebenstellen geführt, sondern zweigen ohne Unterbrechungskontakte zu den einzelnen Reihenapparaten ab:
Die Parallelschaltung wird vorzugsweise bei einer hohen Zahl von Reihenstellen (in Deutschland bis 30, im Ausland z.T. bis zu 50) angewendet, um die vielen bei der Hintereinanderschaltung notwendigen (Unterbrechungs-)Kontakte in den Amtsleitungen zu vermeiden.

Bei Nebeneinanderschaltung der Reihenstellen wird das Eintreten einer Reihenstelle in eine besetzte Amtsleitung nicht mechanisch, sondern elektrisch verhindert. Die Amtsleitungen enden bei jeder Reihenstelle auf den Federn von Tasten oder Drehschaltern und, wenn diese betätigt sind, auf den Kontakten eines Schaltrelais R, das nur dann anziehen und die Leitungen auf die Sprecheinrichtung durchschalten kann, wenn die Leitungen frei sind:

Zu diesem Zwecke haben die Schaltrelais zwei Wicklungen, eine niedrigohmige und eine hochohmige, die hintereinandergeschaltet sind und an eine Prüfleitung gelegt werden. Jeder Amtsleitung ist eine Prüfleitung zugeordnet, die sämtliche Reihenapparate in Nebeneinanderschaltung durchläuft. Wählt eine Reihenstelle mittels Amtsschalters eine Amtsleitung, so legt sie gleichzeitig das Schaltrelais an die zugehörige Prüfleitung. Das Relais zieht an und schaltet die Amtsleitung auf die Sprecheinrichtung des Reihenapparates durch; gleichzeitig überbrückt es seine hochohmige Wicklung und hält sich über die niedrigohmige, solange die Amtsverbindung besteht (s. Bild bei I).

Versucht eine zweite Reihenstelle, sich in die besetzte Amtsleitung einzuschalten, so wird ihr Schaltrelais mit beiden hintereinandergeschalteten Wicklungen in Nebeneinanderschaltung zum ersten Relais an die Prüfleitung gelegt. Der Strom verteilt sich dann so, daß das zweite Relais nur einen Bruchteil des erforderlichen Stroms erhält und in Ruhe bleibt (s. Bild bei II).

Zur Auswahl einer freien Amtsleitung erhält jeder Reihenapparat erhält eine Prüfeinrichtung, z.B. bestehend aus einem Sternschauzeichen mit einem vorgeschalteten Widerstand, die beim Betätigen des Amtsschalters nacheinander an die Prüfleitungen der Amtsleitungen gelegt wird (s. Bild bei III). Ist die Amtsleitung frei, so erhält das Sternschauzeichen genügend Strom und spricht an (Freizeichen). Bei besetzter Leitung wird es parallel zur niedrigohmigen Wicklung eines Schaltrelais gelegt und bleibt in Ruhe.

Vorteil der Nebeneinanderschaltung: unbedingte Sperrung besetzter Amtsleitungen;
Nachteil: verwickeltere Schaltung, schwierigere Unterhaltung.

Beispiel für einen schwedischen Reihenapparat in Parallelschaltung Drehlinienwähler CJ752
Maximale Ausbaustufe 50 Leitungen, davon bis zu 8 Amtsleitungen, keine optische Besetztanzeige
Quelle: Handwörterbuch für das elektrische Fernmeldewesen