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  Reihenanlage
  Reihenapparat
  Reihenschaltung

Reihenanlagen sind nichtselbsttätige Nebenstellenanlagen, in denen sich jede angeschlossene Nebenstelle ohne Mitwirken einer Bedienungsperson selbst mit dem Amt oder den übrigen Stellen der Anlage in Verbindung setzen kann. Sie eignen sich für Betriebe kleineren und mittleren Geschäftsumfangs mit nicht mehr als sechs Amtsleitungen und dreißig Nebenstellen.


In einer Reihenanlage werden alle Sprechstellen mit gleichen Apparaten, den Reihenapparaten, ausgerüstet:

Die Amtsleitungen durchlaufen sämtliche Reihenapparate und liegen dort an Tasten, Kippschaltern, Drehschaltern o. ä., mit denen sich jede Sprechstelle in eine freie Leitung schalten kann.Während hinsichtlich des Amtsverkehrs und des Verkehrs der Stellen untereinander alle Reihenstellen gleichwertig sind, wird jeder ankommende Amtsanruf meist von einer bestimmten Reihenstelle (Hauptstelle) entgegengenommen und über eine Linienwählereinrichtung an die Stelle weitergeleitet, für die er bestimmt ist.

Bei Reihenanlagen mit einer Amtsleitung endet letztere gewöhnlich auf einem Wechselstromwecker (Endwecker). Bei Reihenanlagen mit mehreren Amtsleitungen lassen sich die Amtsanrufe bei einer Stelle auf einem Anrufzeichenkästehen oder Klappenschrank zusammenfassen und auch unter Verwendung von einzelnen Endweckern auf mehrere Stellen verteilen.

Die Hintereinanderschaltung der Nebenstellen ist technisch einfach, sie erfüllt ihren Zweck in Reihenanlagen mit nicht mehr als etwa 16 Stellen. Hierbei trennt jede Reihenstelle bei Belegung einer Amtsleitung die nachfolgenden Apparate ab, um unzulässige Doppelverbindungen zu verhindern. Vorliegende Sprechstellen sind damit bevorzugt.

Zu Nebeneinanderschaltung siehe Parallelschaltung.

Es ist notwendig, zu verhindern, daß eine Reihenstelle in eine durch eine andere Stelle besetzte Amtsleitung unberechtigt eintritt; ferner muß es für eine anschlußsuchende Reihenstelle erkennbar sein, ob eine Amtsleitung frei ist. Bei Hintereinanderschaltung der Reihenstellen ist dies dadurch erreicht, daß in jedem Apparat jeder Amtsleitung ein Sperrzeichen (meist Sternschauzeichen) zugeordnet ist. Die Sperrzeichen jeder Amtsleitung liegen in einer besonderen Sperrzeichenleitung, die beim Betätigen einer der zugehörigen Amtstasten usw. über deren Seitenschalter unter Strom gesetzt wird. Sie sprechen an, solange die Amtsverbindung aufrechterhalten bleibt (optische Verhinderung) - die Leitung ist besetzt.

Ferner endet auf jedem Reihenapparat eine Nebenstellenleitung (Linienwählerleitung), in die die übrigen Reihenstellen zum Anruf und Gespräch eintreten können. Auf diese Weise wird die Bedienung für den abgehenden Amtsverkehr und den Verkehr der Nebenstellen untereinander erspart. Die Sprechstellen rufen sich mit Gleich- oder Wechselstrom (Induktor).

Mit den Linienwählerleitungen von Reihenanlagen können auch Nebenstellen verbunden werden, über die die Amtsleitungen der Reihenanlage nicht geführt sind. Diese Außennebenstellen können von jeder Reihenstelle unmittelbar in der Linienwählerleitung angerufen werden, für den Verkehr der Außennebenstellen nach den Reihenstellen und für den Verkehr mit dem Amte in beiden Richtungen ist in der Regel die Vermittlung der Hauptstelle nötig. Dazu oder wenn aus besonderen Gründen nicht sämtliche Amtsleitungen über sämtliche Reihenapparate geführt werden sollen, werden Klappenschränke verwendet. Am Klappenschrank werden dann die in den Reihenapparaten selbst nicht möglichen Verbindungen hergestellt.

Beispiel für einen Reihenapparat SA 25b für 3 Amtsleitungen und 15 Nebenstellen mit Wechselstrom anruf
Quelle: Handwörterbuch für das elektrische Fernmeldewesen