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  Schlußzeichen


Das Schlußzeichen ist ein in einer Gesprächsverbindung liegendes sichtbares Zeichen (Klappe, Lampe oder sonstiges Schauzeichen), das der Vermittlungsbeamtin die Beendigung des Gesprächs anzeigt und sie zum Trennen der Verbindung veranlaßt.

In früheren Einrichtungen ohne S. mußten die Vermittlungsbeamten, um den Gesprächszustand zu prüfen, von Zeit zu Zeit in die Verbindung hineinhorchen und gegebenenfalls eine sog. Kontrollfrage ("Sprechen Sie noch?") stellen; diese wurde zudem von den Teilnehmern lästig empfunden.

In älteren OB-Einrichtungen erfolgt das nichtselbsttätiges S.durch Abläuten (d. i. mehrmaliges kurzes Drehen der Induktorkurbel). Durch diese Rufstromstöße wurde beim Amt eine besondere Schlußklappe oder die als solche benutzte Anrufklappe zum Fallen gebracht. Eine mangelhafte Betriebsweise, weil Abläuten leicht vergessen oder oft auch aus anderem Anlaß Weckstrom entsandt wurde, und weil durch Wecken in eine bestehende Gesprächsverbindung Menschen verletzt werden konnten.

In neueren OB- und allen ZB-Systemen erfolgt das Schlußzeichen im allgemeinen selbsttätig, d. h. es wird nicht durch einen besonderen Handgriff zum Erscheinen gebracht, sondern durch eine ohnehin vorzunehmende Betriebshandlung (Einhängen des Fernhörers, Ziehen eines Stöpsels) ausgelöst. Es stellt sich beim ZB-Betrieb durch Aufleuchten einer Schlußlampe, bei OB-Betrieb durch Erscheinen eines Schauzeichens (einer elektromagnetisch bewegten farbigen Scheibe od. dgl.) dar.

Das Schlußzeichen erfolgt meist positiv, d. h. es erscheint bei Gesprächsschluß.
Seltener negatives S., d. h. Schauzeichen zeigt sich während des ganzen Gesprächs und verschwindet bei Gesprächsschluß; im allgemeinen nur bei Überleitung von OB-Betrieb zum ZB-Betrieb vorkommend, weil Bedingungen für das Auslösen des S. bei OB-Betrieb (Fernhörersperre) umgekehrt wie beim ZB-Betrieb (Weckersperre) liegen.

Bei Nebenstellenanlagen wird das Amts-Schlußzeichen entweder erst bei Trennung der Verbindung in der Hauptstelle (siehe Abb.) oder bereits beim Auflegen des Nebenstellenteilnehmers ausgelöst - durchgehendes Schlußzeichen. Letzteres hat den Vorteil, daß die Amtsleitung schneller freigemeldet wird, bei verzögerter Trennung durch die Hauptstelle kann allerdings ein nachfolgender Amtsanruf fälschlich bei der noch verbundenen Nebenstelle eingehen.
Quelle: Handwörterbuch für das elektrische Fernmeldewesen